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(Zusammenfassung)
Yverdon-les-Bains, 3.3.2010 Vernehmlassung zur Neuregelung der organisierten SuizidhilfeSchutz und Begleitung müssen im Vordergrund stehen Der Bundesrat hat zwei Vorschläge zur Regelung der organisierten Suizidhilfe in die Vernehmlassung geschickt: eine Version sieht ein gänzliches Verbot der organisierten Sterbehilfe vor, in der anderen Version werden Bedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit organisierte Suizidhilfe straflos durchgeführt werden kann. Für die Schweizerische Alzheimervereinigung, die sich schon früher mehrmals mit dem Thema Lebensende/Suizid(-hilfe) auseinandergesetzt hat, ist klar, dass für Menschen mit Suizidwünschen andere Handlungsoptionen im Vordergrund stehen müssen. Sie unterstützt deshalb eine Palliative Care, die bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod garantieren soll. Pallative Care im Sinne von „wenn man nichts mehr machen kann, ist noch alles zu tun“ soll gerade auch demenzkranken Menschen eine umfassende und auf seine Bedürfnisse angepasste Begleitung und Betreuung gewährleisten. Andererseits ist sich die Schweizerische Alzheimervereinigung bewusst, dass auch mit der besten Palliative Care und Begleitmassnahmen nicht immer verhindert werden kann, dass die Betroffenen ihrem Leiden ein Ende setzen wollen und dazu die Hilfe einer Organisation in Anspruch nehmen möchten. Ein vollständiges Verbot der organisierten Suizidhilfe erachtet sie deshalb als zu weitgehend. Doch auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Suizidhilfe mit Festlegung von Bedingungen ist nach Ansicht der Schweizerischen Alzheimervereinigung stark verbesserungswürdig. Sie hätte zur Folge, dass Menschen mit Demenz zum vorneherein von der organisierten Suizidhilfe ausgeschlossen wären. Andererseits sind Menschen mit Demenz natürlich äusserst verletzlich, weshalb ihrem Schutz ein ganz besonderer Stellenwert eingeräumt werden muss. |
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