alzheimer

Menschen mit Demenz und Angehörige



Wir befolgen die HONcode Prinzipien der Health On the Net Foundation  
Yverdon-les-Bains, den 24.Februar 2005

Die Schweizerische Alzheimervereinigung lehnt die bundesrätliche Vorlage mit aller Entschiedenheit ab. Als Vertreterin der Interessen demenzkranker Menschen erachtet sie die in der Botschaft enthaltenen Vorschläge als inakzeptabel. Sie bedeuten eine massive Verschlechterung der finanziellen Situation von Menschen, welche Langzeitpflege benötigen, wie zum Beispiel Demenzkranke.

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft an das eidgenössische Parlament vor, das Krankenversicherungsgesetz dahingehend abzuändern, dass die obligatorische Krankenversicherung nur noch die sog. Behandlungspflege (z.B. Verabreichen einer Injektion) voll decken soll, dass aber an die Grundpflege (z.B. Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen etc.) in Zukunft nur noch ein begrenzter Beitrag geleistet werden soll. Dies bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen für einen grossen Teil dieser Kosten selbst aufzukommen haben.

Ganz abgesehen davon, dass die Unterscheidung zwischen Behandlungs- und Grundpflege problematisch und in der Praxis nicht leicht durchführbar ist, führt ihre Umsetzung bei Demenzkranken längerfristig zu einem massiven Abbau der Leistungen. Demenzkranke Menschen brauchen selten Behandlungspflege im genannten Sinne; ihre Krankheit bringt es mit sich, dass sie auf qualifizierte Grundpflege angewiesen sind, welche letztlich in eine umfassende Versorgung mündet. Bedenkt man, dass zum Beispiel die Alzheimerkrankheit im Durchschnitt 8-9 Jahre dauert, dann kann man ermessen, mit welch massiven Mehrkosten die Patienten bei einer Annahme der Vorlage zu rechnen hätten. Dies ist inakzeptabel und ungerecht. Daran ändert auch die als Kompensation vorgesehene Einführung einer Hilflosenentschädigung für leichte Hilflosigkeit bei Patienten im AHV-Alter (nach heutigem Ansatz 211 Fr./Monat) nichts.

Die Schweizerische Alzheimervereinigung wehrt sich dagegen, dass die Krankenkassen auf Kosten von Menschen, welche über lange Zeit auf Pflege angewiesen sind, entlastet werden. Für die unzähligen Angehörigen, welche Demenzkranke mit Hilfe der Spitex über längere Zeit zu Hause pflegen (man rechnet mit rund 300'000 direkt betroffenen Angehörigen), bedeutet dies zu der bereits bestehenden enormen Arbeits- und emotionalen Belastung eine zusätzliche (finanzielle) Belastung. Die Schweizerische Alzheimervereinigung kämpft seit ihrem Bestehen dafür, dass Demenz als Krankheit wahrgenommen wird und dass Personen, welche an einer Demenzkrankheit leiden, eine qualifizierte Pflege und Betreuung von kompetenten Pflegepersonen und Angehörigen erhalten. Mit der Annahme des bundesrätlichen Vorschlages wäre diese qualifizierte Demenzpflege entscheidend in Frage gestellt.

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Neuordnung der Pflegefinanzierung: Stellungnahme der Schweizerischen Alzheimervereinigung vom 21. Oktober 2004

Zum brisanten Thema der Pflegefinanzierung hat der Bundesrat Mitte dieses Jahres zwei Modelle in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist ist Ende September 2004 abgelaufen.

Die Schweizerische Alzheimervereinigung lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen mit Entschiedenheit ab. Sie bedeuten in der Mehrzahl der Fälle eine klare Verschlechterung der finanziellen Situation von pflegebedürftigen Menschen. Personen mit einer Demenzerkrankung und ihre Angehörigen müssten damit rechnen, dass sie finanziell erheblich mehr belastet würden, als dies bereits heute der Fall ist.

Modell A: In der Praxis nicht umsetzbar

Gemäss Modell A des bundesrätlichen Vorschlags besteht eine Leistungspflicht der Krankenkassen nur noch bei der sog. Behandlungspflege bzw. bei komplexen Pflegesituationen. In einfachen Pflegesituationen, welche nur Grundpflege benötigen, insbesondere im Bereich der «altersbedingten Grundpflege» werden keine Leistungen erbracht. Kompensiert werden soll diese Mehrbelastung der Pflegebedürftigen durch die Einführung einer Hilflosenentschädigung der AHV auch bei leichter Hilflosigkeit (aktuell 211 Fr./Monat).

Problematisch und in der Praxis kaum umsetzbar ist die Unterscheidung zwischen komplexen und einfachen Pflegesituationen. Gerade bei Patienten mit einer Demenzerkrankung liegt die Komplexität der Pflege nicht in der Komplexität technischer Pflegemassnahmen, sondern darin, dass hohe Ansprüche an die menschlichen Kompetenzen der betreuenden Personen gestellt werden. Das gleiche Bild zeigt sich auch bei der (veralteten) Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege. Bei Demenzpatienten ist selten Behandlungspflege notwendig, wohl aber eine qualifizierte Grundpflege durch Angehörige oder geeignetes Pflegepersonal. Diese Aspekte bleiben im bundesrätlichen Vorschlag gänzlich unberücksichtigt.

Die als Ausgleich vorgeschlagene Hilflosenentschädigung mag vielleicht ganz am Anfang eine gewisse Erleichterung bringen, ist aber gesamthaft gesehen absolut ungenügend, um die durch die vorgeschlagene Regelung erfolgte finanzielle Schlechterstellung der auf Pflege angewiesenen Menschen zu kompensieren.

Modell B: Falscher Ansatz

Modell B geht von einem anderen Ansatz aus und unterscheidet zwischen Akutpflege und Langzeitpflege. Die Krankenversicherung würde neu die Akutpflege während 90 Tagen (allenfalls länger) voll decken und nachher die Langzeitpflege mit einem Beitrag finanzieren, wobei die Kassen nicht stärker als heute belastet werden dürften. Dazu kommt als Kompensation ein Ausbau der Ergänzungsleistungen für Heimbewohner.

Dieses Modell bringt zwar im Vergleich zu Modell A gewisse Verbesserungen, beinhaltet aber ebenfalls einen klaren Leistungsabbau zu Ungunsten der Pflegebedürftigen. Auch wenn unbestritten ist, dass auch die Kranken einen Beitrag leisten müssen, darf es nicht sein, dass ihr Vermögen (und damit ebenso das des gesunden Partners) innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht ist und sie auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Im ambulanten Bereich, welcher ja sinnvollerweise gefördert werden sollte, ist deshalb ein Ausbau der Hilflosenentschädigung dringend notwendig. Im Bereich der stationären Langzeitpflege, welche durch Ergänzungsleistungen finanziert wird, sollte zudem bei Ehepartnern zum Schutz des gesunden Partners ein Splitting des Vermögens erfolgen.

Beide Modelle beruhen auf der Grundidee, dass die Krankenversicherung nur bei «krankheitsbedingter», nicht aber bei «altersbedingter» Pflegebedürftigkeit Leistungen erbringen muss. Die «altersbedingte» Pflegebedürftigkeit wird dabei über die Art der Pflege (einfache Grundpflege) definiert. Diese Unterscheidung ist unhaltbar und steht auch im Gegensatz zu den im Vorfeld der Einführung des KVG angeführten Argumenten. Pflegebedürftigkeit ist auch im Alter in den allermeisten Fällen die Folge einer Krankheit, mit anderen Worten: das Alter allein führt nicht zu Pflegebedürftigkeit. Es geht nicht an, dass alte Menschen dafür «bestraft» werden, dass sie für gewisse Heilungsprozesse mehr Zeit benötigen oder dass sie sich nicht mehr erholen und zu einem «Pflegefall» werden.

Die Schweizerische Alzheimervereinigung wehrt sich dagegen, dass die Krankenkassen auf Kosten von alten kranken Menschen oder von Menschen, welche über lange Zeit auf Pflege angewiesen sind, entlastet werden. Dies bedeutet auch für die unzähligen Angehörigen, welche z.B. Demenzkranke über längere Zeit zu Hause pflegen, eine zusätzliche (finanzielle) Belastung zu der bereits bestehenden enormen Arbeits- und emotionalen Belastung. Die Schweizerische Alzheimervereinigung hat seit ihrem Bestehen dafür gekämpft, dass Demenzen als Krankheit wahrgenommen werden und dass an einer Demenzkrankzeit leidende Personen eine qualifizierte Pflege von kompetenten Pflegepersonen und Angehörigen erhalten. Die Annahme der bundesrätlichen Vorschläge würde das Ende dieser qualifizierten Demenzpflege bedeuten.

Yverdon-les-Bains, 21. Oktober 2004

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