Früherkennung und Diagnose
Es braucht immer eine sorgfältige Abklärung, damit eine altersbedingte Gedächtnisstörung von einer beginnenden Demenz abgegrenzt und damit die richtige Diagnose gestellt werden kann. Das ist die Voraussetzung für eine optimale Therapie.
Je früher Demenz erkannt wird, desto besser. Zwar gibt es bis heute keine Behandlung, die Demenz verhindern, aufhalten oder heilen könnte. Aber es gibt Mittel und Wege, das Auftauchen der Symptome zu verzögern. Das ermöglicht ein Leben in Würde. Früherkennung bei Demenz erlaubt den Einsatz von Behandlungen zum besten Zeitpunkt. Im Mittelpunkt stehen heute medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapieansätze. Sie können die Symptome mildern und den Fortgang der Krankheit verzögern. So bleibt der kranke Mensch länger selbständig. Daher ist Früherkennung sinnvoll.
Früherkennung erlaubt zudem eine bessere Lebensplanung: Vielleicht kann man noch die Reise unternehmen, von der man schon lange träumt. Wichtig ist auch, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln (Letzter Wille bzw. Testament, Versicherungen usw.), Bevollmächtigte zu bestimmen für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann oder seinen Wunsch bezüglich lebensverlängernder Massnahmen schriftlich festzuhalten (Patientenverfügung). Andere Patienten legen sich frühzeitig Strategien zurecht, zum Beispiel das Führen eines Notizbuches für den Alltag.
Die richtige Diagnose schafft auch Verständnis bei Angehörigen und Umwelt. Nur wer seine Diagnose kennt, kann vom bestehenden Versorgungs- und Beratungsangebot profitieren. Tatsache ist aber, dass heute noch zwei Drittel der Demenzen nicht diagnostiziert werden!
Die Demenzabklärung verläuft idealerweise in zwei Schritten: 1. Besuch beim Hausarzt
und 2. Abklärung beim Spezialisten.
1. Besuch beim Hausarzt
Bei Problemen mit der geistigen Leistungsfähigkeit sollte zuerst der Hausarzt konsultiert werden. Zunächst wird der Arzt die Vorgeschichte erheben. Dann wird er eine allgemeine körperliche Untersuchung (Urin, Blut, Elektrokardiogramm usw.) und eine neurologische Untersuchung durchführen. Dann wird er mit Hilfe bestimmter Fragen und Aufgaben prüfen, wo die Probleme liegen: Liegt tatsächlich eine krankhafte Störung von Konzentration und Gedächtnis vor? Oder handelt es sich um einen normalen altersbedingten Leistungsverlust? Wichtig ist, andere Demenzursachen wie etwa eine Depression auszuschliessen, damit der Patient adäquat behandelt werden kann.
Menschen mit Demenz sind oft nicht in der Lage, einen Arzt aus eigenem Antrieb aufzusuchen. Hier ist die Stützung durch die Angehörigen wichtig - ihre Schilderungen können die Diagnosestellung erleichtern. Die Aufklärung der Angehörigen darf grundsätzlich nur mit Einverständnis des Patienten erfolgen.
Erhärtet sich der Verdacht auf ein Demenzsyndrom, schickt der Hausarzt den Patienten zu Spezialisten.
2. Abklärung bei Spezialisten
Für eine differenzierte Abklärung sind Fachärzte (Geriater, Psychogeriater, Neurologen) und Memory-Kliniken zuständig. (Eine Liste von Memory-Kliniken in der Schweiz finden Sie hier.) Zur Unterscheidung diverser Hirnkrankheiten sind auch bildgebende Verfahren wie etwa Hirntomografie, Magnet-Resonanz-Tomografie (MRT), Positronen-Emissions-Tomografie (PET) notwendig (von Radiologen durchgeführt).
Zur Beurteilung der intellektuellen Leistungsfähigkeit ist die neuropsychologische Untersuchung unerlässlich. Hier werden mit verschiedenen Testverfahren die kognitiven Leistungen geprüft: Sprache, räumliche und visuelle Vorstellung, komplexe Handlungen, Planung und strategisches Denken. Dies kann für den Betroffenen belastend sein. Solche Untersuchungen decken die Probleme schonungslos auf, und dies kann Scham oder Hoffnungslosigkeit auslösen (besonders dann, wenn Angehörige dabei sind und vorher nicht darüber gesprochen wurde).
Die Kosten der Abklärung übernehmen die Krankenkassen.
Eine regelmässige ärztliche Begleitung ist auch nach der Diagnose wichtig. Der Arzt kann den Krankheitsverlauf im Gespräch und anhand von Tests beobachten und die entsprechenden Hilfestellungen empfehlen oder einleiten. Ausser mit dem Patienten muss der Arzt auch regelmässig mit den betreuenden Angehörigen sprechen. Die Kosten für diese Gespräche werden ebenfalls von der Krankenkasse des Patienten übernommen.
8.9.2006
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