Hinweise auf gesetzliche Grundlagen
Die Schweizerische Alzheimervereinigung übernimmt keine Haftung für die Inhalte der folgenden Webseiten.
Alle Gesetzestexte (Bund und Kantone) finden Sie unter
www.rechtsinformation.admin.ch und www.ch.ch. Unter dieser zweiten Adresse finden Sie auch Erläuterungen und weitere Hinweise zu den hier genannten und zahlreichen anderen Themen.
Zivile Rechte (z.B. Handlungsfähigkeit)
Geregelt im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB)
Vormundschaft
Geregelt in den Artikeln 360-455 ZGB. Zuständige Behörden und Verfahren kantonal geregelt.
Sozialversicherung
Obligatorische Krankenversicherung
Geregelt im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und verschiedenen Verordnungen.
Erläuterungen dazu finden Sie unter www.bag.admin.ch
Leistungen der AHV
(inkl. Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen)
Geregelt im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und verschiedenen Verordnungen.
Erläuterungen dazu finden Sie unter www.bsv.admin.ch
Leistungen der IV
(inkl. Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen)
Geregelt im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung und verschiedenen Verordnungen.
Erläuterungen dazu finden Sie unter www.bsv.admin.ch
Weitere Adressen
www.spo.ch
Die Schweizerische Patienten- und Versichertenorganisation (SPO) schützt die Patientenrechte im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung, fördert die Patienteninformation und –beratung und ermöglicht den Patienten eine aktive, verantwortungsvolle Mitwirkung
www.patientenstelle.ch
Die Patientenstellen bieten Rat und Hilfe im gesamten Bereich des Gesundheitswesens. Sie informieren Patientinnen und Patienten über deren Rechte und helfen ihnen diese wahrzunehmen und durchzusetzen.
www.ombudsman-kv.ch
Der Ombudsman befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können.
www.alter-ego.ch
Association pour la prévention de la maltraitance envers les personnes âgées. Site en français uniquement.
www.uba.ch
Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter.
23.9.2009/WO
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